Mängelbericht zu Verbrennungsluftversorgung – Öffnung ins Freie

M

Was wurde festgestellt?

Festgestellt wurde, dass die Verbrennungsluftöffnung von 150 cm² nach draußen mit einem Fliegengitter versehen wurde.

Wogegen wird verstoßen?

FeuVO NRW § 3 Abs. 4

Worin liegt der Verstoß?

Der erforderliche Querschnitt darf durch Gitter nicht verengt werden.

Welche Gefahr geht von dem Mangel aus?

Durch die Verengung der Verbrennungsluftöffnung mittels Fliegengitter ist die Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte nicht mehr gewährleistet. Die Betriebssicherheit der Feuerstätte ist durch eine Unterversorgung von Verbrennungsluft nicht mehr gegeben und kann zu Abgasaustritt führen.

Wie ist der Mangel zu beheben?

Die Anforderung der FeuVO NRW sind herzustellen. Das Fliegengitter ist zu entfernen, damit die Verbrennungsluftöffnung einen freien Querschnitt von 150 cm² aufweist.

Add comment


Gib Spam keine Chance — Die Kommentare werden persönlich moderiert, um offensichtlichen Spam herauszufiltern. Die Freischaltung erfolgt nach kurzer Wartezeit. Vielen Dank für dein Verständnis.