Mit Schreiben vom dd.mm.yyyy erhielten Sie eine Mängelmitteilung über die mangelhafte Betriebssicherheit Ihrer Feuerstätte im 2. OG.
Der Ihnen eingeräumte Zeitraum zur Mängelbeseitigung ist bereits verstrichen.
Da Sie mir die Beseitigung des Mangels nicht mitgeteilt haben, muss ich davon ausgehen, dass Sie den Mangel noch nicht abgestellt haben.
Vielleicht haben Sie es aber auch nur versäumt, mir die Rückmeldung über die Mängelbeseitigung zukommen zu lassen. In diesem Fall bitte ich Sie, dieses innerhalb von 10 Tagen nachzuholen.
Sollte ich innerhalb von 10 Tagen keine Mitteilung über die Beseitigung des Mangels haben, werde ich zu meiner eigenen Entlastung eine Durchschrift der Mängelmitteilung an die zuständige Behörde weiterleiten. Ich bitte diesbezüglich um Ihr Verständnis, denn auch ich bin gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde verpflichtet, die Beseitigung des aufgezeigten Mangels nachzuweisen.
Anbei finden Sie die Kopie der Mängelmitteilung.
Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen unter 0123-4567890 zur Verfügung!
Gib Spam keine Chance — Die Kommentare werden persönlich moderiert, um offensichtlichen Spam herauszufiltern. Die Freischaltung erfolgt nach kurzer Wartezeit. Vielen Dank für dein Verständnis.